Frankfurt am Main ist mit 746.878 Einwohnern (31. Dezember 2017) die größte Stadt Hessens und die fünftgrößte Deutschlands
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
759.224 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
60306–60599, 65929–65936
Vorwahlen
069, 06101, 06109
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Frankfurt am Main – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Magistrat von Frankfurt am Main hat im April 2024 den neuen Hochhausentwicklungsplan beschlossen. Dieser Plan sieht bis 2040 die Errichtung von 14 neuen Gebäuden über 60 Meter vor und zielt auf eine behutsame Erweiterung der Frankfurter Skyline ab. Es wird auf eine öffentliche Nutzung und gemischt genutzte Hochhäuser statt monofunktionaler Bürotürme abgezielt.
Zudem arbeitet die Stadt an der Umwandlung von gewerblich genutzten Flächen im östlichen Gutleuthafen in ein urbanes, gemischt genutztes Quartier mit signifikantem Wohnanteil durch den Bebauungsplan Nr. 934.
Der Masterplan Industrie Frankfurt am Main soll einen Rahmen für die langfristige Weiterentwicklung der Industrie schaffen und zusätzliche Flächen im Stadtraum ausweisen.
Die Stadt plant auch, den Osthafen bis 2050 als Gewerbegebiet zu sichern, trotz politischer Initiativen, die Umwidmungen von Teilflächen in Betracht ziehen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.