Frankfurt am Main ist mit 746.878 Einwohnern (31. Dezember 2017) die größte Stadt Hessens und die fünftgrößte Deutschlands
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Einwohner
759.224 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
60306–60599, 65929–65936
Vorwahlen
069, 06101, 06109
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Magistrat von Frankfurt am Main hat im April 2024 den neuen Hochhausentwicklungsplan beschlossen. Dieser Plan sieht bis 2040 die Errichtung von 14 neuen Gebäuden über 60 Meter vor und zielt auf eine behutsame Erweiterung der Frankfurter Skyline ab. Es wird auf eine öffentliche Nutzung und gemischt genutzte Hochhäuser statt monofunktionaler Bürotürme abgezielt.
Zudem arbeitet die Stadt an der Umwandlung von gewerblich genutzten Flächen im östlichen Gutleuthafen in ein urbanes, gemischt genutztes Quartier mit signifikantem Wohnanteil durch den Bebauungsplan Nr. 934.
Der Masterplan Industrie Frankfurt am Main soll einen Rahmen für die langfristige Weiterentwicklung der Industrie schaffen und zusätzliche Flächen im Stadtraum ausweisen.
Die Stadt plant auch, den Osthafen bis 2050 als Gewerbegebiet zu sichern, trotz politischer Initiativen, die Umwidmungen von Teilflächen in Betracht ziehen.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.